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Kindersitze


Nach Konsultation von verschiedenen Stellen und gemäss heutigem gültigem

Reglement geben wir diese Hilfsschrift für Eltern aus (ohne Gewähr).

Kinder (Babys) dürfen auf fordere und hinteren Sitzen mit Benützung von geprüften

Kinderrückhaltevorrichtungen (Kindersitz) mitgefahren werden (wenn nicht ausdrücklich

vom Kindersitz- oder Fahrzeughersteller auf vorderen Sitz verboten ist).

Gesetzliche Regelung nach VRV Art. 3A:

Auf Plätze mit Sicherheitsgurten müssen Kinder unter 7 Jahren mit einer nach ECEReglement

Nr. 44 geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (z. B. Kindersitz) gesichert werden,

ausser auf speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen. Kinder von 7 bis 12 Jahren müssen

mit einer solchen Kinderrückhaltevorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten

gesichert werden.

Seit dem Jahr 2002 gelten in der Schweiz neue Regelungen die besagen, dass man im Auto

nur noch so viele Kinder/Erwachsene mitgeführt werden, wie gemäss Fahrzeugausweis Plätze

zugelassen sind (Fahrzeugausweis Position 27). Der Verstoss gegen die Pflicht, Kinder in

Kindersitzen oder nicht angeschnallt mitzuführen, wir mit einer Busse von CHF 60.-

geahndet. In Verbindung mit einem Unfall kann es noch teurer werden (Grobfahrlässigkeit).

Der Versicherer ist berechtigt, seine Leistungen entsprechend zu kürzen und Regress

einzufordern.

o

(Kindersitz) vorgeschrieben.

Bei Kindern unter 7 Jahren ist die Benützung von geprüften RückhaltevorrichtungenSowohl auf den hinteren als auch auf den vorderen Sitz.

o

obligatorisch d. h.

Bei Kindern zwischen 7 und 12 Jahren sind Kindersitze oder Sicherheitsgurtehinten mit Kindersitz und vorne mit Sicherheitsgurt.

o

Bei Kindern ab 12 Jahren gilt die allgemeine Gurtentragpflicht.

o

Körpergrösse im Auto mit geeigneten Rückhaltevorrichtungen zu sichern.

TCS und BFU empfehlen des Weiteren, Kinder bis 12 Jahren und unter 1.50 m

Nach geltendem Reglement dürfen die Kinder/Babys mit entsprechenden

Schutzeinrichtungen auf vorderen und hinteren Sitzen transportiert werden!

Kinder (Babys) bis ca. 13kg und ca. 1 ½ Jahre Alter (bis 3 jährigen ist dringend geraten)

müssen unbedingt in

vorderen wie auch auf hinteren Sitzen)

der Kopf überproportional gross und schwer, und die Nackenmuskulatur ist noch schwach

entwickelt. So kann es bei Kleinkinder die in Fahrtrichtung sitzen bei starker Bremsung

(Notbremsung) zu schweren Verletzungen bis zum Nackenbruch führen. Bei entgegen der

Fahrtrichtung montierten Kindersitzen (Babyschale) muss unbedingt der Airbag deaktiviert

sein.

Vorschriften im Ausland:

Generell gelten für die europäischen Länder die gleichen Regeln wie in der Schweiz

(z. B. Deutschland). Für andere Länder sich unbedingt vorher informieren lassen.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie dieses Blatt ausdrucken und mit sich führen.

rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert werden (sowohl auf. Bei kleinen Kindern bis zum Alter von 3 Jahren ist


weitere Informationen:
 
 
 
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Fahrschule cDo | CH - 4058 Basel | e-mail: info@cdo.ch
 
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